Initiativverein stellt Unterschriftensammlung frühzeitig ein
Der Initiativverein beendet in der Halbzeit seine Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)». Die Vereinsmitglieder lehnten zuvor eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge ab, die für eine erfolgreiche Unterschriftensammlung notwendig gewesen wäre. Die Initiative konnte innerhalb der direktbetroffenen Branchen zu wenig mobilisieren.
Der Vorstand des Initiativvereins «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall» hat im Dezember entschieden, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um über eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge zu befinden. Nach Einschätzung des Vorstands und der Geschäftsstelle war die Erhöhung unausweichlich, um die notwendigen 100’000 gültigen Unterschriften für die Entschädigungsinitiative fristgerecht zu sammeln. Die Vereinsmitglieder lehnten am 10. Januar höhere Mitgliederbeiträge mit 14 zu 12 Stimmen ab. Anschliessend stimmten sie aufgrund des ungedeckten Finanzbedarfs mit der notwendigen 2/3-Mehrheit dafür, die Unterschriftensammlung abzubrechen und den Verein im laufenden Jahr aufzulösen.
Viel Zuspruch, aber geringe Mobilisierung
Der Vorstand des Initiativvereins stellte seit dem Start der Unterschriftensammlung am 29. März 2022 erfreut fest, dass das Anliegen der Initianten in der Bevölkerung viel Zuspruch erhält. Das zeigten nicht zuletzt die Reaktionen der Passanten anlässlich durchgeführter Sammelaktionen. Gleichzeitig konstatiert der Initiativverein, dass eine Regelung der Entschädigungen während einer Epidemie die direktbetroffenen Branchen nicht genügend mobilisierte. Diese haben zurzeit offensichtlich andere Sorgen. Bis zur Halbzeit konnten nur rund 35’000 Unterschriften gesammelt werden. Der Initiativverein ist nicht bereit, die mit der Fortführung der Volksinitiative und einer kostenintensiveren Sammlung verbundenen finanziellen Risiken zu tragen. Deshalb bricht er die Unterschriftensammlung frühzeitig ab. Das Initiativkomitee hat sich seinerseits ebenfalls für eine Beendigung der Unterschriftensammlung ausgesprochen und wird die Entschädigungsinitiative zurückziehen. Damit liegt der Ball beim Parlament und jenen Kreisen, welche die Meinung vertreten, dass die Entschädigungsfrage auch ohne Volksinitiative geregelt werde.
Der Initiativverein dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern, welche sich in den vergangenen Monaten für die Entschädigungsinitiative eingesetzt haben!
Darum geht es
Die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)» fordert, dass finanziell entschädigt wird, wer durch eine behördliche Massnahme während einer nächsten Epidemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist.
Niemand weiss, wann das nächste gefährliche Virus zirkuliert. Darauf sollte sich die Schweiz bestmöglich vorbereiten. Im Epidemiengesetz fehlt jedoch eine Regelung, wie wir die wirtschaftlichen Folgen dämpfen.
Die Initiative verhindert Entschädigungen nach dem Giesskannenprinzip. Doppelentschädigungen sind ausgeschlossen. Zudem werden ausschliesslich ungedeckte Kosten und der Erwerbsausfall berücksichtigt.
Eine vorgängige Regelung der Entschädigung verschafft der Politik den nötigen Handlungsspielraum in der Epidemie und stellt sicher, dass den Betroffenen rasch geholfen wird.
Entschädigungen im Epidemiefall begrenzen die wirtschaftlichen Schäden und garantieren eine rasche Erholung. Damit sichert der Staat Steuereinnahmen und vermeidet einen Anstieg der Sozialkosten.
Es braucht eine Entschädigungslösung, die über die gesamte Schweiz hinweg eine Gleichbehandlung garantiert und Wettbewerbsverzerrungen ausschliesst.
Casimir Platzer
Präsident von GastroSuisse
Niemand weiss, wann das nächste gefährliche Virus zirkuliert. Darauf sollte sich die Schweiz bestmöglich vorbereiten.
Christoph Kamber
Präsident von EXPO EVENT
Die Entschädigungsinitiative stellt eine vorgängige Regelung vor der nächsten Krise sicher und verhindert damit Verzögerungen im Krisenfall.
Omri Ziegele
Präsident von Suisseculture
Der Fokus der Entschädigungsinitiative liegt auf der Wahrung der Überlebensfähigkeit, solange der Staat während einer Epidemie ein kostendeckendes Wirtschaften verunmöglicht.